Auf der sicheren Seite
Seit Inkrafttreten der Baustellenverordnung im Juli 1998 sind Bauherren oder Veranlasser von Bauvorhaben durch den Gesetzgeber zur Gewährleistung und Koordinierung der Sicherheit für alle am Bau beteiligten Personen verpflichtet.
Um als Bauherr dieser Verpflichtung nachzukommen, bedarf es allerdings umfangreicher Fachkenntnisse eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators, kurz Sigeko genannt.